Ein würdevoller Abschied ist eine Selbstverständlichkeit

Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V. hat es sich seit 2008 zur Aufgabe gemacht, die unterschiedlichen Haltungen und  Erwartungen über das Feuerbestattungswesen zu verstehen und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären und umfassend zu informieren.

mehr zum Verein

Bestattungskultur in Mitteldeutschland

Seit 2008 informiert der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V. seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Bestattungsmöglichkeiten in der Region. Wir bieten Hilfe und Beratung in Vorsorgefragen und erkunden Ursachen und Folgen aktueller Trends im Bestattungsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse sozial schwacher Schichten.

Erfahren Sie mehr über unseren Verein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Sie sind herzlich willkommen

Mit einer Mitgliedschaft können Sie unsere Arbeit langfristig unterstützen und sich auf Wunsch aktiv daran beteiligen. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, unterstützen Sie damit nicht nur den Mitteldeutschen Feuerbestattungsverein e.V., sondern eine nachhaltige Struktur, um Initiativen in der mitteldeutschen Region und die Weiterentwicklung der Bestattungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen.

Jetzt beitreten

Über den Mitteldeutschen Feuerbestattungsverein e.V.

Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V. steht in der Tradition der Feuerbestattungsvereine aus der Mitte des 19. bis hin zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Diese Vereine sorgten zunächst mit ihrer Aufklärungsarbeit für die gesellschaftliche Etablierung der Feuerbestattung und damit für die Behebung hygienischer Probleme und gesundheitlicher Gefahren der damaligen Zeit. Später – in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – sorgten die Vereine für die finanzielle Absicherung ihrer Mitglieder, um eine würdige Feuerbestattung zu ermöglichen.

Werden Sie Mitglied

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft. Die Aufgaben eines Mitglieds können Sie in der Vereinssatzung näher nachlesen.

  • Wir erklären Ihnen den Ablauf einer Feuerbestattung und helfen Ihnen dabei, schon zu Lebzeiten die eigene Feuerbestattung nach Ihren individuellen Wünschen festzulegen.
  • Um die Kosten für eine würdige Feuerbestattung so gering wie möglich zu halten, vermitteln wir Ihnen entsprechende Angebote oder erbringen einzelne Leistungen – im Rahmen unserer Möglichkeiten – selbst.
  • Sie erhalten von uns juristische Beratung zu Fragen, die uns alle auf unserem „letzten Weg” begleiten, etwa zur Errichtung eines Testaments oder zur Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 12,- €
  • Keine Altersbegrenzung, keine Gesundheitsuntersuchung
  • Ein einfacher Antrag genügt, das Antragsformular erhalten Sie von uns auf Nachfrage.
  • Wir sind keine Versicherung, sondern eine Solidargemeinschaft.

Wir sind für Sie da

Für alle Fragen rund um den Feuerbestattungsverein sind wir immer gerne für Sie da.
Bitte melden Sie sich einfach bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Vereinssatzung

Sie können die nach­fol­gen­de Sat­zung auch als PDF-Doku­ment im Download Bereich her­un­ter­la­den.
Letzter Stand der Satzung vom 01.07.2011

1) Der Verein führt den Namen Mitteldeutscher Feuerbestattungsverein e.V.
2) Sitz des Vereins ist Kabelsketal OT Osmünde.

Zweck des Vereins sind die Pflege und Verbreitung der Kultur der Feuerbestattung in Mitteldeutschland.

Der Satzungszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht:

  • regelmäßige Information der Mitglieder des Vereins und der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Bestattungsmöglichkeiten und ihrer Komponenten in der Region und darüber hinaus;
  • Hilfe und Beratung in Vorsorgefragen;
  • Beiträge zum Anforderungskatalog an die weitere technische Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung ethischer- und Umwelterfordernisse;
  • Beiträge zu Vorschlägen und Vorlagen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen;
  • Erkundung der Ursachen und Folgen der aktuellen Trends des Bestattungs­verhaltens unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse sozial schwacher Schichten;
  • treuhänderische Verwahrung von Unterlagen, aus denen sich der Wille zur Feu­erbestattung und die Vorstellung über den genauen Ablauf des Rituals ergeben sowie die Überwachung, dass diese Verfügungen im Todesfall Berücksichtigung finden;
  • Gewährung von Rechtsschutz nach Möglichkeiten und Mitteln des Vereins bei der Verletzung des erklärten Willens des Verstorbenen oder der von ihm Bevoll­mächtigten beim Umgang mit dem Verstorbenen nach Eintritt des Todes; ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht;
  • gegenseitige Unterstützung beim Sterbefall eines Mitglieds nach Möglichkeit und Mitteln des Vereins, etwa indem einzelne Komponenten der Feuerbestattung wie Einäscherung und/oder Beisetzung der Urne vermittelt bzw. selbst erbracht werden; ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht;
  • Beiträge zur Erkundung und Gestaltung neuer Möglichkeiten der finanziellen Ab­sicherung der gewünschten Feuerbestattung

Der Verein strebt an, dass bei der Durchführung der Feuerbestattung folgende Re­geln eingehalten werden:

  • respektvoller Umgang mit dem Verstorbenen nach seinen Wünschen oder nach den Wünschen der von ihm Bevollmächtigten in allen Phasen, vom Eintritt des Todes bis zum endgültigen Verbleib der letzten materiellen Überreste;
  • eine dem individuellen und örtlichen ethischen Verständnis entsprechende wür­dige Feuerbestattung, die allen, insbesondere aber auch sozial schwachen Be­völkerungsschichten offen steht;
  • Ausgestaltung der Architektur, der Feierhallen und des Umfeldes als erinnerungs­würdiger Erlebnisbereich;
  • Einhaltung der Einheit von Einäscherung und Aschenbeisetzung als konstitutive Elemente der Feuerbestattung.  
  • Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge­meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abga­benordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.1997

1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person sein.
2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird er­worben durch Bestätigung des Aufnahmeantrages, welche die uneingeschränkte Aner­kennung der Satzung sowie der Bedingungen der Mitgliedschaft zum Inhalt haben muss.
3) Die Mitgliedschaft endet:

  1. mit dem Tod des Mitgliedes,
  2. durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, die jedoch nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist,
  3. durch Ausschluss aus dem Verein.

4) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entschei­dung über den Ausschluss ist schriftlich mit Einschreiben gegen Rückschein mitzuteilen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung bei dem Ehrengericht einlegen. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
5) Der Vorstand kann ferner ein Mitglied durch Beschluss ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist.
6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine, auch nicht anteilige, Rückzahlung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen.

1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz des vereinsseitigen EDV-Systems zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefon (Festnetz und/oder Funk)
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung
  • ggf. Name und Anschrift der nächsten Angehörigen
  • ggf. Name und Anschrift des mit der dereinstigen Bestattung beauftragten Bestattungsinstituts

2) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
3) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
4) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

1) Das Ehrengericht besteht aus drei Mitgliedern.
2) Die Mitglieder des Ehrengerichtes werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
3) Das Ehrengericht verhandelt nicht öffentlich. Es wählt aus seiner Mitte einen Vorsit­zenden.
4) Das Ehrengericht entscheidet auf Antrag eines Mitgliedes über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
5) Vor der Entscheidung ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Die Ent­scheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Ein­schreiben und Rückschein zuzustellen.
6) Das Ehrengericht kann sich eine eigene Ordnung geben und das Verfahren darin nä­her regeln.

Die Organe des Vereins sind:    

1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.

1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vor­standsmitglieder vertreten.
2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren ge­wählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vor­standes während der Amtsperiode aus, wird vom Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsperiode des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes bestimmt. Der amtie­rende Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine rechtsgültige Neuwahl erfolgt, auch wenn innerhalb der Amtsperiode des Vorstandes eine rechtsgültige Neuwahl nicht zu­stande gekommen ist.

1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltungsfrist von zwei Wochen schriftlich durch Post oder E-Mail einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse gerichtet ist.
2) Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Ta­gesordnung mitzuteilen.
3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr,
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
  3. Wahl des Vorstandes bei Ablauf der Frist,
  4. Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages,
  5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.

4) Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrzahl von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder, eine Änderung des Vereinszwecks der Mehrheit von drei Viertel aller Vereinsmitglieder.
5) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 30% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, wel­ches vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
7) Nur über Anträge, die auf der Tagesordnung stehen, ist eine Beschlussfassung zuläs­sig. Über Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, ist eine Beschlussfassung nur zulässig, wenn in der Versammlung kein Widerspruch erhoben wird.
Beschlüsse über die Änderung der Satzung können jedoch ohne vorherige Bekanntma­chung der Anträge in der Tagesordnung nicht gefasst werden.
8) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedes Mitglied kann durch einen Bevollmächtigten das Stimmrecht ausüben.
9) Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und den Stimmen der vertretenen Mitglieder.

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Monat des Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliederbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die FUNUS Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Mitgliedsanträge und Dokumente

Speichern Sie  sich Mitgliedsanträge  und andere Dokumente auf Ihrem Computer. Dafür laden Sie sich einfach die entsprechenden  Dokumente herunter und schicken diese ausgefüllt per Fax oder Post und unterschrieben an uns zurück.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Wir sind gerne für sie da. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten,
Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns.

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Mitteldeutscher Feuerbestattungsverein e.V.

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Am Flamarium 1
06184 Kabelsketal OT Osmünde

Fon: + 49 (0) 34605 - 45 39 222
Fax: + 49 (0) 34605 - 45 39 45
Mail: info(at)mitteldeutscher-feuerbestattungsverein.de


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